Maschinenring Bamberg

Landwirtschaft in Bamberg und Umgebung

Als Maschinen- und Betriebshilfsring Bamberg e. V. mit über 1000 Mitgliedern stehen wir vorrangig unseren Landwirten in der Region mit Rat und Tat zur Seite. Sowohl im Bereich der Betriebshilfe als auch in der Maschinenvermittlung können wir mit einem guten Draht zur SVLFG sowie umfangreichem Wissen weiterhelfen. Aber auch wenn es darum geht kompetente Beratung zur Düngeverordnung anzubieten, oder die geleisteten Arbeiten und Maschinen zwischen Landwirten abzurechnen, sind wir Ihr Partner in der Region.

Jessica Droth

Teamassistenz

Tel.: 0951 / 96797-11 oder E-Mail

Ihre Ansprechpartnerin für:

Isabell Zenk

Teamassistenz

Tel.: 0951 / 96797-12 oder E-Mail

Ihre Ansprechpartnerin für:

Leistungsübersicht - Landwirtschaft

Jedem Landwirt sollte, unabhängig von seiner Betriebsgröße, stets die modernste und schlagkräftigste Technik zur Verfügung stehen – ohne, dass er selbst teure Maschinen kaufen muss, die er alleine niemals auslasten kann: vor allem mit diesem Ziel schließen sich Landwirte im Maschinenring zusammen. Die Ursprungsidee ist, dass Maschinen gemeinsam genutzt werden, da eine einzelbetriebliche Mechanisierung mit dem technischen Fortschritt unmöglich Schritt halten kann. In der Praxis hat sich die Vermittlung von Betrieb zu Betrieb ebenso bewährt, wie die gemeinsame Anschaffung von Technik in Maschinengemeinschaften bis hin zur Außenwirtschaftsgemeinschaft. Immer wichtiger wird die Auslagerung ganzer Betriebszweige an Berufskollegen, die sich darauf spezialisiert haben – oder an Lohnunternehmer. Wichtig ist es, für jeden Betrieb die individuell passende Lösung zu finden. Dafür sind wir genau die richtigen Partner: wir bringen die Landwirte zusammen, helfen bei den Formalitäten und sorgen für klare, nachvollziehbare Abrechnungsmodalitäten.

Die Düngeverordnung und ihre ständigen Neuerungen schafft allgemein in der Landwirtschaft eine große Unsicherheit.

„Was ist eigentlich noch erlaubt und wofür sperrt man mich direkt ins Gefängnis?“ ist keine seltene Frage mehr. Damit bei Ihnen alles läuft und passt, für den Fall einer Kontrolle, stehen wir gerne mit Rat und Tat zur Seite. Sowohl bei Fragen zur Düngeverordnung, bzw. deren Umsetzung, als auch bei der Erstellung von Düngebedarfsermittlungen – bis hin zur Stoffstrombilanz – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Seit dem 01.05.2020 hat sich wieder einiges geändert. Die „Verschärfung der Düngeverordnung“ ist bei allen Landwirten immer wieder heftiger Diskussionsstoff.

Wir haben für Sie in aller Kürze hier zusammengefasst, was wichtig ist. Wer es genauer wissen will findet unter „Downloads“ die entsprechende PDF.

Das Wichtigste zuerst:

Die zusätzlichen Auflagen für ROTE GEBIETE sind seit 01.01.2021 in Kraft getreten. Bitte Betriebe mit roten Flächen Punkt 7 beachten.

Seit dem 01.05.2020 gilt AUF ALLEN FLÄCHEN folgendes:

1. Dokumentationsverpflichtung für Düngung:

– schlagbezogene Aufzeichnung innerhalb von 2 Tagen nach jeder Düngung

2. Verschärfung der Gewässerabstände:

– bis 5 % Hangneigung auf den ersten 20 m: 4 m Düngeverbot, reduziert auf 1 m wenn Streubreite gleich Arbeitsbreite

– 5 – 10 % Hangneigung auf den ersten 20 m: 3 m Düngeverbot, bis 20 m neben Gewässer zusätzliche Auflagen*

– 10 – 15 % Hangneigung auf den ersten 20 m:  5 m Düngeverbot, bis 20 m neben Gewässer zusätzliche Auflagen*,

maximale Düngungshöhe 80 kg/ha Gesamt-N pro Ausbringung auf dem gesamten Schlag

– > 15 % Hangneigung auf den ersten 30 m: a) 10 m Düngeverbot, auf der restlichen Fläche des Schlages auf

unbestelltem Ackerland sofortige Einarbeitung des Düngers, bis 30 m neben Gewässer zusätzliche Auflagen*

* zusätzliche Auflagen:

– auf unbestellten Ackerflächen vor der Aussaat oder Pflanzung sofortige Einarbeitung aller Düngemittel

– auf bestellten Ackerflächen mit Reihenkultur mit einem Reihenabstand von 45 Zentimetern und mehr nur bei entwickelter

Untersaat oder bei sofortiger Einarbeitung, ohne Reihenkultur nur bei hinreichender Bestandsentwicklung nach

Anwendung von Mulchsaat- oder Direktsaatverfahren.

3. Beschränkung flüssige Wirtschaftsdünger ab 01.09.

– Maximale Düngungshöhe auf Grünland und mehrjährigem Ackerfutter ab 01.09. bis Beginn Sperrfrist maximal 80 kg/ha

Gesamt-N

4. Düngebedarfsermittlungen

– Die in diesem Frühjahr für den Anbau der Hauptfrüchte 2020 erstellten Düngebedarfsermittlungen haben weiterhin Gültigkeit.

Wichtig für zukünftige Berechnungen des Düngebedarfs:

– Bei Wirtschaftsdüngern wurde die Anrechnung von Ausbringverlusten gestrichen sowie die Mindestwirksamkeiten auf

Ackerland um 10 % erhöht. Bei neu zu berechnenden Düngebedarfsermittlungen im laufenden Jahr z.B. für Zweitfrüchte

sind die neuen Regelungen zu beachten. Die LFL wird dafür ein entsprechend geändertes Excel-Programm zur Verfügung

stellen.

– Vollständige Anrechnung der Herbstdüngung (60/30) zu Winterraps und Wintergerste bei der Düngeplanung im Folgejahr

(bisher 10 %)

– Berücksichtigung eines 5-jährigen Ertragsdurchschnittes des Betriebes für Düngebedarfsberechnungen (bisher 3-jähriger

Durchschnitt)

5. Änderung der Sperrfristen

– Sperrfrist Stallmist/Kompost verlängert um zwei Wochen von 01.12. – 15.01.

– Neue Sperrfrist für phosphathaltige Düngemittel: 01.12. – 15.01.

– Grünland und mehrjähriger Feldfutterbau: maximal mögliche N-Düngung mit flüssigen organischen Düngemitteln ab

01.09. auf 80 kg/ha Gesamt-N begrenzt.

6. Aufnahmefähigkeit des Bodens

– Keine Ausbringung von Düngemitteln auf gefrorenen Boden, unabhängig davon, ob der Boden untertags auftaut oder nicht.

– Selbstverständlich auch weiterhin keine Ausbringung von Düngern auf überschwemmten, wassergesättigten oder

schneebedeckten Böden.

7. Achtung wichtiger Hinweis für Betriebe in roten Gebieten: Sofortiger Wegfall der Befreiungstatbestände

Mit der Verschärfung der DÜV sind ab sofort sämtliche Ausnahmen für Betriebe in roten Gebieten weggefallen.

– Dies bedeutet, dass für alle Betriebe, die wegen der KULAP-Maßnahme B10 „Ökologischer Landbau“

– wegen schlagspezifischer KULAP-Maßnahmen B28 – B39 oder Kooperationen mit Wasserversorgern

– sowie wegen eines dreijährigen N-Kontrollwert < 35 kg N/ha

– keine Nmin-Untersuchung und keine eigene Wirtschaftsdüngeruntersuchung gemacht haben, ab sofort diese

Befreiungstatbestände nicht mehr gelten.

Dies bedeutet:

– Die fehlenden Nmin-Untersuchungen für rote Flächen müssen in 2020 nicht mehr nachgeholt werden.

– Sollte ab sofort Wirtschaftsdünger auf roten Flächen ausgebracht werden, muss für diesen Wirtschaftsdünger ein

Untersuchungsergebnis vorliegen. Die Angaben eines Standarddüngers nach Gelbem Heft oder die Verwendung der
berechneten Ergebnisse aus dem LFL-Lagerraumprogramm reichen dafür nicht aus.

Für unsere „Dienstleistung Düngeverordnung“ kommen wir gerne zu Ihnen nach Hause und erstellen für Sie mit Ihnen gemeinsam alle nötigen Dokumente, welche die Düngeverordnung fordert. Abgerechnet wird nach Stunden die unser Mitarbeiter bei Ihnen vor Ort ist. Für Mitglieder berechnen wir folgende Kosten: Anfahrt 25,- €, Betriebspauschale 50,- € sowie pro Stunde 65,- €. Je nach Betriebstyp und Betriebsgröße brauchen wir normalerweise zwischen 2 und 8 Stunden für die Erstellung.

Die Analysewerte der Bodenprobe geben Hinweise zur Düngung und gegebenenfalls zu Schadstoffbelastung. Wir bieten Ihnen persönliche und individuelle Düngeberatung durch Bodenanalyse an.

Falls der Betriebsleiter wegen Krankheit ausfällt, einen Arbeitsunfall hatte oder wenn vor und nach der Geburt eines Kindes Unterstützung im Haushalt benötigt wird – sorgen wir dafür, dass unseren Mitgliedern in diesen Situationen schnell und professionell geholfen wird.

Dabei ist es wichtig, sich so bald wie möglich bei uns zu melden, denn dann kann für eine lückenlose Versorgung des Betriebes und für die fristgerechte Antragstellung bei den Versicherungsträgern gesorgt werden.

In Notsituationen übernehmen die landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger unter bestimmten Bedingungen die Kosten für die Betriebshilfe und sorgen für eine schnelle und reibungslose Abrechnung.

Bei Fragen oder Problemen helfen wir Ihnen gerne weiter.

Weil die landwirtschaftlichen Betriebe mit immer weniger Arbeitskräften auskommen müssen, wird die so genannte wirtschaftliche Betriebshilfe immer wichtiger. Auch hier werden von uns professionelle Helfer/innen vermittelt – allerdings nicht zur Bewältigung von Notfällen, sondern weil Arbeitsspitzen gebrochen werden sollen oder weil die Familie Entlastung benötigt (beispielsweise für einen gemeinsamen Urlaub) oder ein Familienfest ansteht. Zuschüsse für die Kosten gibt es hier nicht – dafür aber spürbar mehr Lebensqualität.

Bauhilfe:

Alles selbst bauen macht viel Arbeit und braucht viel Zeit; alles bauen lassen kostet viel Geld. Sollten Sie noch einen Bauhelfer für Ihre laufenden Gebäude benötigen, fragen Sie uns, wir sind Ihnen gerne behilflich.

Die schnelle und persönliche Vermittlung von Betriebshelfern/innen und Haushaltshilfen gehört zu den Kernaufgaben der Maschinenringe.

Seit mehr als 50 Jahren stehen die Mitarbeiter in den Geschäftsstellen ihren Mitgliedern zur Seite, wenn bei Notfällen, Krankheiten, Familienzuwachs oder auch bei Arbeitsspitzen und dem Wunsch nach Entlastung Hilfe nötig ist.

Ein Anruf genügt und so schnell wie möglich kommt ein ausgebildete/r Helfer/in oder eine geschulte/r Hauswirtschafter/in auf Ihren Hof. Gerne helfen wir Ihnen auch bei den Formalitäten.

Seit 2020 steht bei uns im Maschinenring eine Drohne zur Trichogramma-Schlupfwespenausbringung zur Verfügung. Mit dieser Drohne können wir Nützlinge auf Ihren Flächen ausbringen, um dem Maiszünsler als Schädling entgegen zu wirken. Im Regelfall fliegen wir zweimal über die Flächen und bringen bei der ersten Befliegung zu Beginn des Zünslerfluges ca. 220.000 Tiere /ha aus. Die zweite Befliegung Ihrer Flächen erfolgt etwa 2 Wochen später, je nach Flug der Tiere und entsprechenden Warnungen über das Informations-System für integrierten Pflanzenbau. Hier bringen wir nochmals ca. 110.000 Tiere /ha aus, um eine größtmögliche Wirkung zu erzielen. Die Flächen, die Sie gerne beflogen haben möchten, geben Sie selbstständig über ein Online Portal an uns durch. Den Link finden sie weiter unten auf dieser Seite. Für den optimalen Zeitpunkt des Fluges halten wir uns an die Warnungen des isip-Portals.

Wir sind überzeugt hier ein zukunftsfähiges System bieten zu können, welches sowohl im konventionellen- als auch im biologischen Landbau eingesetzt werden kann.

Die Kosten belaufen sich auf 89€/ha. Für Flächen kleiner als ein Hektar müssen wir einen Kostenaufschlag von 19€/Schlag berechnen, da wir hohe Rüstzeiten haben.

Mit dem Absenden der Flächen in dem unten genannten Online-Portal geht bei uns eine verbindliche Bestellung ein. Wenn Sie wünschen, kontaktieren wir sie gerne am Tag vor der Befliegung um den genauen Termin durchzugeben. Nachdem die Ausbringung der Nützlinge durchgeführt wurde erhalten Sie eine Nachricht mit den entsprechenden Informationen.

Für weiter Infos, oder falls sie Probleme mit dem Anmelden der Flächen haben sollten, melden Sie sich bitte bei Herrn Andreas Hoffmann:

Tel: 0951 / 96797–13

Mail: andreas.hoffmann@mrbamberg-gmbh.de

Wir freuen uns auf Ihre Bestellungen und wünschen bis dahin frohes und sicheres Arbeiten.

Ihr Team vom Maschinenring Bamberg

Hier geht’s weiter

Sie möchten diese Verfahren nutzen, dann tragen Sie Ihre Flächen bitte direkt hier ein:

Alternativ dazu der Link: Trichogramma Anmeldung MR Bamberg

Das Drohnenbild anklicken (=blau hinterlegt) > weiter, unten rechts > füllen Sie das Feld bitte vollständig mit Ihren Daten aus, erst dann geht es weiter > es öffnet sich die Google Maps Karte > den Ort eingeben und die Fläche suchen > rechts von der Hand, oben in der Mitte des Bildes ist ein Hackenzeichen, das nehmen und die Fläche markieren > Feldnamen und Größe eingeben > speichern und weiter > in der Zusammenfassung erhalten Sie nochmals Ihre Daten > Anfrage absenden

Ihre E-Mail geht direkt an Andreas Hoffmann

Es ist Ihnen selbstverständlich auch möglich Ihre Flächen aus der IBALIS Schlagkartei zu importieren.

Egal ob Landwirt, Privatmann, Kommune oder Firma, bei uns gibt es Miettechnik für jedermann!

Sie brauchen einen Ackerschlepper, Teleskoplader oder ein Güllefass, aber vielleicht auch eine Motorsäge oder den Laubbläser? Wir haben für (fast) alle Tätigkeiten ein passendes Gerät, welches Sie bei uns zu fairen Konditionen leihen können.

Wir bieten Ihnen folgende Möglichkeiten zur Abrechnung:

 

Telefonisch: Rufen Sie uns an und geben Ihre geleisteten Arbeiten durch: 0951/96797-0

Per E-Mail: Laden Sie sich die Abrechnungsliste unter Downloads herunter. Diese ausdrucken, ausfüllen und an service@mrbamberg-gmbh.de mailen.

Per Fax: Laden Sie sich die Abrechnungsliste unter Downloads herunter. Diese ausdrucken, ausfüllen und an die 0951/96797-29 faxen.

 
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